Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Bestimmungen

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) gelten für die Teilnahme an Kursen und Workshops von Ulrike Hartinger („Veranstaltung“).
  • Veranstalter der Kurse ist Ulrike Hartinger, Römerstraße 15, 8430 Leibnitz („Veranstalter“), Website: www.ulrikehartinger.at
  • Durch die Abgabe einer Kurs- oder Workshopanmeldung erklären sich die Kurs- und Workshop-Teilnehmer und Teilnehmerinnen („Teilnehmer“) bzw. deren Erziehungsberechtigte mit den AGB einverstanden und werden diese beachten.

Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt per E-Mail unter ulrike@hartinger.at oder persönlich (telefonisch) mit Mag. (FH) Ulrike Hartinger.
  • Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie per E-Mail vorliegt und der Veranstalter diese schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
  • Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtige die vorliegenden AGB.
  • Mit der verbindlichen Anmeldung erklärt der Erziehungsberechtige, dass er die aufrechte gesetzliche Obsorge über den Teilnehmer hat und alle geforderten Daten wahrheitsgetreu bekannt gegeben hat. Sollte es zu Änderungen der Daten kommen, ist der Erziehungsberechtige verpflichtet, diese unverzüglich dem Veranstalter bekannt zu geben.
  • Im Falle eines frei verfügbaren Platzes wird die Anmeldung per E-Mail bestätigt und enthält Angaben zur Zahlungsweise und zum Teilnehmerbeitrag.
  • Für die Anmeldung sind zumindest folgende Daten bekannt zu geben:
    Erwachsene: Vor- und Zuname, Emailadresse und Telefonnummer
    Kinder: Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Kindes sowie Vor- und Zuname, Emailadresse und Telefonnummer zumindest einer erziehungsberechtigten Person, unter der diese während der Kurszeit erreichbar ist.
  • Weiters sind evtl. Bewegungseinschränkungen des Teilnehmers bekannt zu geben.
  • Die verfügbaren Kursplätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die Anmeldung wird durch die Einzahlung des Teilnehmerbeitrages fixiert.
  • Die TeilnehmerInnen an den Veranstaltungen werden untere anderem mit Küchengeräten arbeiten. Durch die Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Kind damit arbeiten darf.

Zahlungsbedingungen

  • Die Veranstaltungs-Beiträge können unter www.ulrikehartinger.at/workshops entnommen werden.
  • Die Teilnahmegebühr wird gleichzeitig mit Übermittlung der Rechnung fällig. 
  • Die Teilnahme ist nur nach Bezahlung der vollständigen Teilnahmegebühr möglich.
  • Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben.
  • Sollte in der schriftlichen Bestätigung ein Wartelistenplatz vergeben werden, entsteht die Zahlungspflicht erst mit der Zuteilung eines Fixplatzes. 
  • Bei zumutbaren Änderungen des Programms, der Kursleitung oder des Kursorts haben die KursteilnehmerInnen keinen Rücktrittsanspruch.
  • Für bereits bezahlte Veranstaltungen wird keine Teilnahmegebühr rückerstattet (auch wenn diese nicht besucht wird).
  • Bei Absage einer Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn wird der Kursbeitrag in voller Höhe vom Veranstalter zurückerstattet.

Rücktritt und Stornierung

  • Ein Rücktritt von der Teilnahme ist bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich möglich (Kontaktdaten siehe Website). In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro einbehalten. 
  • Bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung, Nichtteilnahme oder Abbruch während der Veranstaltung kann keine Refundierung gewährt werden.
  • Nach erfolgter Stornierung wird der Veranstalter den Restbetrag innerhalb von 4 Wochen ab Stornierung auf das einzahlende Konto rücküberweisen.
  • Bei Verstößen gegen die unter Punkt 6 angeführten Verhaltensregeln ist der Veranstalter zu einem sofortigen Ausschluss des Teilnehmers berechtigt. Eine Rückvergütung des Teilnahmebeitrages ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Aufsichtspflicht und Abholberechtigte (bei Kinder-Kursen)

  • Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beginnt, sobald sich der Teilnehmer bei den Veranstaltern persönlich meldet, frühestens jedoch 10 Minuten vor offiziellem Veranstaltungsbeginn. 
  • Teilnehmer bzw. die abholberechtigten Personen müssen sich stets am Ende der Betreuung bei einem Mitarbeiter des Veranstalters abmelden.
  • Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter des Veranstalters besteht auch außerhalb der vorgesehenen Betreuungsstätten, solange sich der Teilnehmer in der Obhut dieser befindet. Ist ein Teilnehmer jedoch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Abholberechtigten, besteht keine Aufsichtspflicht der Betreuer (z. B. bei Verweilen am Veranstaltungsgelände nach Abholung des Teilnehmers).
  • Abholberechtigt sind grundsätzlich die Erziehungsberechtigte bzw. die von diesen bei der Anmeldung bekannt gegebenen abholberechtigten Personen.

Verhaltensregeln

  • Alle Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern Folge zu leisten. Insbesondere sind sämtliche Sicherheitsanweisungen zu befolgen.
  • Die Teilnehmer dürfen die Örtlichkeiten der Veranstaltung während der Betreuungszeiten nicht ohne Zustimmung des Veranstalters verlassen.
  • Verstöße gegen die Sicherheitsmaßnahmen, Streitigkeiten und Tätlichkeiten unter den Teilnehmern oder andere gravierende Verstöße gegen die Hausordnung und Anweisungen des Veranstalters stellen einen Ausschließungsgrund dar.
  • Der Veranstalter behält es sich vor, Teilnehmern, die die Veranstaltung erheblich stören nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und ohne Ersatz der Kosten von der Veranstaltung auszuschließen.

Durchführung und Änderungen

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen vorzunehmen, sofern diese notwendig sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
  • Ist der Veranstalter aus unvorhersehbaren Gründen (beispielsweise höhere Gewalt) gezwungen oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten.
  • Veranstaltungen, die auf Grund der Verhinderung des/der KursleiterIn oder der Nichtverfügbarkeit der Räumlichkeiten entfallen, werden nach Möglichkeit nachgeholt.
  • Der Veranstalter behält es sich vor, Veranstaltungen, bei denen eine bestimmte Mindestanzahl an KursteilnehmerInnen nicht erreicht wird, abzusagen. 

Haftung und Schadenersatz

  • Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Veranstalter hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachkraft zu erwartende Sorgfalt zu erbringen.
  • Das Programm des Veranstalters enthält zu einem Großteil gemeinsames Kochen sowie bewegungsspezifische Elemente. Kochen und Bewegung sind naturgemäß mit konkreten Gefahren- und Risikosituationen verbunden, die auch trotz geeigneter Sicherungsmaßnahmen zu Verletzungen führen können. Die Erziehungsberechtigten akzeptieren die typischen Gefahren beim Kochen und bei der Bewegung. Der Veranstalter kann für diese typischen Gefahren keine Haftung übernehmen.
  • Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien sind vorab schriftlich bekannt zu geben. Der Veranstalter wird in der Wahl der Zutaten entsprechend Rücksicht nehmen. Der Veranstalter setzt aber voraus, dass die Teilnehmer selbst Kenntnis über eigene Unverträglichkeiten haben und entsprechend einschätzen können, welche Lebensmittel sie nicht konsumieren dürfen und dass die Teilnehmer auch entsprechend handeln.
  • Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche von Teilnehmern verursacht werden. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Schadenersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Leistung, sofern das Gesetz keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht.
  • Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
  • Eine Haftung für Personenschäden, die auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind, bleibt unberührt.
  • Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Gegenstände (insbesondere Wertsachen wie Mobiltelefone, Schmuck, Fahrräder, persönliche Utensilien, etc.) der Teilnehmer.

Datenerfassung und Datenverwertung

  • Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Erziehungsberechtigte in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
  • Der Erziehungsberechtigte sowie der Teilnehmer können vom Veranstalter über alle bei der Anmeldung bekannt gegebenen Daten kontaktiert werden.
  • Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Vertragsbedingungen erforderlich.
  • Eine Löschung der bei der Anmeldung bekannt gegebenen Daten kann nach Beendigung der Veranstaltung jederzeit durch ein Mail an den Veranstalter begehrt werden. 

Foto- und Videoaufnahmen

  • Der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, die vom Veranstalter zu Dokumentations- und Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung genutzt werden dürfen.
  • Sollte dies nicht gewünscht sein, muss der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigte den Veranstalter schriftlich darauf hinweisen.

Schlussbestimmungen

  • Zur Anwendung kommt ausschließlich österreichisches Recht.
  • Werden Personenbezeichnungen lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
  • Gerichtsstand ist Leibnitz, Österreich.

Stand: 01.08.2024

Ulrike Hartinger

Römerstraße 15
8430 Leibnitz
ulrike@hartinger.at
Österreich